Der Artikel 25.1 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte deklariert das Recht auf Wohnen als eines der fundamentalen Menschenrechte, und somit erklärt es auch die Tatsache, von jenem Recht beraubt zu sein, als Ungerechtigkeit. Nichtsdestotrotz gibt es Menschengruppen, denen es aufgrund politischer Diskriminierung, unter anderem auch bezüglich ihrer Religion, untersagt ist, eine eigene Behausung zu bewohnen.
Die Kriege und Konflikte im Mittleren Osten nähren die Realität mit einem dramatischen Beispiel. Nur diejenigen, die Besitzer von Land oder Häusern in einer Stadt oder einem Land sind, verfügen über uneingeschränkte politische Macht und soziales Nachsehen. Daher gibt es auch schon lange das unendliche Verlangen danach, sowohl aufseiten der Juden als auch der Muslime, Wohnungseigentümer zu werden, und die Menschen sind bereit, astronomische Summen, welche oft das Vierfache der gängigen Preise übersteigen, dafür zu zahlen. Dies ist ein politisches Problem, aber auch eine religiöse Herausforderung. Die Gebäude, deren Besitzer aus den unterschiedlichsten Gemeinschaften Jerusalems stammen, werden ein fundamentales Element in allen zukünftigen Disputen bezüglich des politischen sowie religiösen „Status“ der Heiligen Stadt repräsentieren.
Es war gerade diese Unterkunftsnotsituation, welche die Franziskaner der Kustodie desHeiligen Landes konfrontieren wollten, indem sie ein Projekt anstießen, dessen Ziel es ist, die Häuser der Christen in Jerusalems Altstadt zu restaurieren und zu erhalten.
ATS pro Terra Sancta arbeitet zusammen mit der Kustodie des Heiligen Landes, die schon seit 1665 permanent daran beteiligt ist, die christliche Gemeinschaft des Heiligen Landes zu unterstützen, an dem Projekt „Jerusalem und die Steine der Erinnerung“.
Auch Sie können der Kustodie des Heiligen Landes dabei helfen, die Heiligen Stätten davor zu bewahren, zu bloßen Open-Air-Museen zu werden, und auch dabei, die Präsens der „lebenden Steine“ im Heiligen Land zu erhalten – und damit die dort lebenden Christen!
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